Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt meiner Dienstleistungen. Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, und zwar auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Zu nennen sind hierbei insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen;
- Erstellung und Prüfung von Aufhebungsverträgen;
- Prozessführung vor den Arbeitsgerichten im ganzen Bundesgebiet, insbesondere Vertretung bei Kündigungsschutzklagen;
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern oder Betriebsräten bei der betrieblichen Mitbestimmung